Wahlpflichtbereich II

Im März stehen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 Wahlen im „Wahlpflichtbereich II“ an. Die Wahlentscheidung ist verpflichtend und gilt für die Jahrgangsstufen 9 und 10. Demnach sollte ein Fach nach reiflicher Überlegung und nach eigenen Interessen und Neigungen ausgewählt werden.

Die neu einsetzenden Fremdsprachen werden in den Klassen 9 und 10 jeweils zwei- bzw. dreistündig unterrichtet. Alle anderen Fächer werden in Klasse 9 und 10 zweistündig angeboten.

Das Wahlpflichtfach hat den Status eines nicht-schriftlichen Faches, in dem neben der mündlichen Beteiligung zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben werden (eine Klassenarbeit kann z.B. durch ein Projekt ersetzt werden).

Die Kursbildung ist durch eine Mindestanzahl an Schülerinnen und Schülern, aber auch durch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bestimmt. Die Entscheidung über die Einrichtung der Kurse liegt zuletzt bei der Schulleitung.